Kernaufgaben

Die igba ist die Trägerschaft der Aus- und Weiterbildungen zu den Berufen des schweizerischen Bäderwesens. Wenn nachstehend der Begriff „Ausbildung“ verwendet wird, ist dies immer im Sinne von „beruflicher Aus- und Weiterbildung im Bäderwesen“ zu verstehen. Die nachstehend aufgeführten Kernaufgaben werden in Abstimmung mit den Mitgliederverbänden und -organisationen wahrgenommen, sofern deren Interessen dadurch direkt tangiert werden. Die zur Erfüllung der Kernaufgaben erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen sowie die organisatorischen Voraussetzungen werden von der igba geplant und sichergestellt.

1 Ausbildung

Die igba bietet auf 3 Stufen (Niveau) aufbauende Ausbildungseinheiten an, sie führt die entsprechenden Prüfungen durch.

Kernaufgaben Ausbildung

Niveau 1 Basiskurs

Wer diesen Kurs erfolgreich absolviert, erhält das Zertifikat Badaufsicht mit Testat

Niveau 2 Badangestelltenkurs BAKU

Wer diesen Kurs erfolgreich absolviert, erhält das Zertifikat Badangestellte/r mit igba Diplom. Die Ausbildung wird modular durchgeführt. Jedes Modul ist inhaltlich einheitlich und in sich abgeschlossen. Es wird mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen. Die Summe aller Module eines Niveaus zuzüglich einer Abschlussprüfung bildet eine Ausbildung. Es bestehen 2 Möglichkeiten, den Abschluss zu erlangen:

  1. Module und Abschlussprüfung werden innerhalb eines Badangestelltenkurses besucht. Die Zeitspanne ist in der Regel ein halbes Jahr.
  2. Module und Abschlussprüfung werden innerhalb von 3 Jahren besucht. In diesem Fall gelten für die Abschlussprüfung das Reglement des aktuellen Jahres. Allfällige inhaltliche Änderungen müssen durch den Teilnehmenden aufgearbeitet werden. Allfällige finanzielle Änderungen gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Mit jedem höheren Niveau werden Themen vertieft und erweitert. Vertiefte Themen müssen deutlich von denen des einfacheren Niveaus via Lernzieldefinition abgegrenzt werden. Jedes Modul kann einzeln besucht werden. Bei vertieften Modulen muss sichergestellt werden, dass die Qualifikationen des einfacheren Niveaus vorhanden ist. Es gilt die Bringschuld des Teilnehmenden.

Niveau 3 Vorkurs Badmeister/in mit eidgenössischem Fachausweis FA

Wer diesen Kurs erfolgreich absolviert, erhält das Zertifikat Badmeister mit igba Diplom. Gleichzeitig kann sich der Absolvent für die die eidgenössische Berufsprüfung anmelden. Wer die Berufsprüfung erfolgreich absolviert, erhält den Titel Badmeister/in mit eidgenössischem Fachausweis FA.

2 Weiterbildung

In der Weiterbildung werden Themen angeboten, die in der Ausbildung gestreift, aber nicht ausführlich behandelt wurden. Weiterhin können auch Themen angeboten werden, welche an Fächer aus der Ausbildung angrenzen. Weiterbildung wird grundsätzlich in kurzen Unterrichtssequenzen angeboten und können von Interessierten selektiv genutzt werden. Mittelfristig können sich Interessierte aus der Bäderbranche ihren eigenen individuellen Aus- und Weiterbildungsweg suchen.

3 Referenten

Die Referenten der igba Aus-und Weiterbildung sind bestens qualifizierte Berufsfachleute mit einem Flair für erwachsenengerechten Unterricht. Sie bilden sich in allen für den Unterricht wichtigen Aspekten laufend weiter.

4 Methodik/Didaktik

Der Unterricht wird in allen Belangen nach erwachsenengerechten Kriterien durchgeführt. Der Umfang einer jeden Unterrichtseinheit wird transparent über die Anzahl der Lektionen, inkl. der Zeit, die Teilnehmende zu Hause lernen müssen, angegeben. Jedes Fach/Thema wird über Lerninhalte und Lernziele sowie Niveau definiert. So weiss der Referent jederzeit, wie tief er lehren muss. Die Teilnehmenden wissen jederzeit, wie tief sie lernen müssen. Der zeitliche Rahmen für die Aus- und Weiterbildung wird in Lernzeit angegeben. Wobei die Lernzeit die Summe aus Unterricht und Selbstlernzeit ist.

5 Koordinationsauftrag

Die igba koordiniert externe und interne Aus- und Weiterbildungsangebote. Darunter verstehen wir folgende Aufgaben und Verantwortlichkeiten:

  1. Berufsbilder, Lernziele und Prüfungsanforderungen erarbeiten und festlegen.
  2. Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Zulassung von Auszubildenden sowie an die Ausbildungsstellen festlegen.
  3. Erforderliche Reglemente und Verordnungen zur Ausbildung erarbeiten.
  4. Qualität sichern.
  5. In- und ausländische Ausbildungen auf Gleichwertigkeit überprüfen und anerkennen.
  6. Personaldatei über Zulassungen, abgelegte Prüfungen, ausgestellte Berufsausweise, Gültigkeitsdauer bzw. Verfalldaten der Ausbildungsnachweise führen.
  7. Öffentlichkeit, Badbetreiber, Berufsberater und andere an Bäderberufen interessierte Kreise informieren.
  8. Gesprächs- und Koordinationsplattform zur beruflichen Weiterbildung im Bäderwesen.
  9. Meldestelle und Ansprechpartner für Bundes-, Kantons- und Kommunalinstanzen in Belangen der Ausbildung.
  10. Zu ausländischen Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung Kontakte pflegen.
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